Eintritt
Wiedereintritt - So werden Sie Mitglied, wenn Sie bereits getauft sind
Das Wiedereintrittsverfahren ist einfach: Sie vereinbaren mit der Pfarrerin/dem Pfarrer einen Termin und erklären schriftlich Ihren Eintritt. Bei Kindern bis zum 14. Lebensjahr übernehmen das stellvertretend die Eltern oder die Erziehungsberechtigten. Mit der Bestätigung der Pfarrerin/des Pfarrers ist der Eintritt vollzogen.
Falls vorhanden bitte mitbringen (wenn die Dokumente nicht vorhanden sind, gibt es unkomplizierte Lösungen):
- Taufbescheinigung (die Taufe gilt - auch wenn Sie als Kind getauft wurden und später ausgetreten sind).
 - Austrittsbescheinigung aus der Kirche / Religionsgemeinschaft.
 
Rechte und Pflichten als Kirchenmitglied
- Sie können Patin / Pate werden
 - Sie können an Kirchenvorstandswahlen und Gemeindeversammlungen mit Stimmrecht teilnehmen
 - Sie haben Anspruch auf kirchliche Amtshandlungen, z.B. Trauung und Bestattung
 - Sie sind kirchensteuerpflichtig wenn Sie über ein steuerpflichtiges Einkommen verfügen. Das Pfarramt übernimmt für Sie die Meldung an das Finanzamt.